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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,46482
LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER (https://dejure.org/2015,46482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER (https://dejure.org/2015,46482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - L 20 AS 2197/15 B ER (https://dejure.org/2015,46482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Unionsrechtlicher Arbeitnehmereigenschaft; Sozialrechtlich geprägter Arbeitnehmerbegriff; Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15
    Eine unionsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft, auf die es im Rahmen der Rechte nach § 2 FreizügG/EU ankommt, ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses eine Pflichtversicherung in einem besonderen System der sozialen Sicherung besteht (EuGH v. 12.05.1998 - C-85/96 - juris, Rn. 36; Epe, a.a.O., Rn. 120).

    War schon als "Arbeitnehmer" im Sinne der VO 1408/71 auch derjenige anzusehen, der auch nur gegen ein einziges Risiko bei einem der in Art. 1 Buchst. a VO 1408/71 genannten Systeme der sozialen Sicherheit unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses pflichtversichert war (EuGH v. 12.05.1998 - C-85/96 - juris, Rn. 36) und war somit die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der VO 1408/71 "sozialrechtlicher Natur" (Havekate/Huster, Europäisches Sozialrecht, Teil 2, Rn. 110), so gilt dies für die "Beschäftigteneigenschaft" im Sinne der VO 883/2004 ebenfalls.

  • EuGH, 01.10.2009 - C-3/08

    Leyman - Vorabentscheidungsersuchen - Systeme der sozialen Sicherheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15
    Der EuGH betont vielmehr, dass es dem Gemeinschaftsrecht zuwider laufe, wenn Beitragsleistungen zu einem System der sozialen Sicherheit erbracht wurden, denen kein Anspruch auf Gegenleistung aus dem System, für das die Beiträge geleistet worden sind, gegenüber steht (EuGH v. 01.10.2009 - C-3/08 - juris, Rn. 45 m.w.N.; zum "Abschöpfungsprinzip" vgl. auch Vießmann, ZESAR 2015, S. 199 (200 f.).
  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15
    In einem nationalen System der sozialen Sicherheit, welches - wie das der Arbeitslosenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland - bei der Bestimmung des Versichertenkreises an abhängig Beschäftigte anknüpft, sind Beschäftigte im Sinne der VO 883/2004 diejenigen, die von einem solchen System als Pflichtversicherte erfasst sind, unabhängig davon, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Eichendorfer, a.a.O., Rn. 8; EuGH v. 31.05.1979 - 182/78 - juris).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Anders als potenziell bei Unionsbürgern, deren Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer sich bei unfreiwilliger, durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) verlängern kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER - Rn. 8 ff.), ändert die Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosengeldbezug des Klägers zu 1 nichts an dem Zweck des ihm erteilten Aufenthaltstitels.
  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Insofern bedürfe es nicht der Entscheidung, ob während des Bezuges von "Arbeitslosengeld I" sogar von einer Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU und damit von einem Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer auszugehen sei (bejahend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - L 20 AS 2197/15 B ER, juris).

    Hierzu verweist der Senat auf die Ausführungen des Sozialgerichts und seine eigene Entscheidung vom 1. Oktober 2021 - L 6 AS 403/21 B ER, juris, Rn. 98 ff. (vgl. in diesem Sinne z.B. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - L 20 AS 2197/15 B ER, juris; außerdem Dienelt, in: Bergmann/ders., Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 2 FreizügG/EU Rn. 136 ff.).

  • SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unionsbürgers auf Leistungen der

    Als weiteres Argument für den Charakter der Bestätigungs-Bescheinigung als behördliche Verfahrenshandlung i. S. von § 56a SGG lässt sich anführen, dass ein bestehender Alg-Anspruch nach dem SGB III bei Hilfebedürftigkeit stets einen Anspruch auf ergänzende SGB II-Leistungen nach sich zieht (s. dazu LSG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER).
  • VG Bayreuth, 04.05.2021 - B 6 K 19.581

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Daueraufenthaltsbescheinigung

    Vom 16.02.2014 bis 17.07.2014 war er nicht erwerbstätig, ging seiner Arbeitnehmereigenschaft aber nicht verlustig, weil er Ansprüche auf ALG 1 erworben hatte und sie im Inland in Anspruch nahm (LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER - juris Rn. 13; Epe in: GK-AufenthG, Stand Feb.

    Ausschlaggebend dafür ist, dass er auch währenddessen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V weiterhin der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterlag (LSG Berlin - Brandenburg, B. v. 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER - juris Rn. 19).

  • SG Berlin, 31.03.2017 - S 37 AS 4687/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    bis zum 26.9.2013 Anspruch auf ergänzendes Alg II haben, hat das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER umfassend begründet.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2023 - L 7 AS 3328/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Es schließe sich den Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 27. Oktober 2015 - L 20 AS 2197/15 B-ER an.
  • SG Kassel, 22.10.2020 - S 10 AS 410/19
    Insofern bedarf es nicht der Entscheidung, ob während des Bezuges von Arbeitslosengeld I ggf. sogar von einer Arbeitnehmereigenschaft i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU und damit von einem Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer auszugehen ist (bejahend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER, juris).
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